Arbeitsmedizinische Untersuchung (KOM/LKW)
Untersuchung der körperlichen Eignung (KOM/LKW)
Die Untersuchung der körperlichen Eignung (gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung) besteht aus mehreren Teilen:
- Befragung zu eventuellen Erkrankungen
- Blutdruckmessung
- körperliche Untersuchung
- Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens
Bei Hinweisen auf eventuelle Erkrankungen, wird der Bewerber ggf. für weitere Untersuchungen an einen externen Arzt verwiesen. Ist der Bewerber gesund, erhält dieser einen schriftlichen Nachweis, den er/sie dann der zuständigen Zulassungsstelle im Original vorzulegen hat.
! keine Wartezeiten
! Dauer der Untersuchung: ca. 20 Minuten
! erfahrener Betriebsarzt
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Untersuchung des Sehvermögens (KOM/LKW)
Die Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung) besteht aus mehreren Teilen:
- an einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe und das räumliche (Stereo-) Sehvermögen getestet
- die Testung des Farbsehvermögens erfolgt mittels Farbsehtafeln, auf denen Sie Zahlen erkennen müssen
Bei Hinweisen auf eine eventuelle Sehschwäche etc., wird der Bewerber ggf. für weitere Untersuchungen an einen Augenarzt verwiesen. Ist das Sehvermögen in Ordnung, erhält der Bewerber einen schriftlichen Nachweis, den er/sie dann der zuständigen Zulassungsstelle im Original vorzulegen hat.
! keine Wartezeiten
! Dauer der Untersuchung: ca. 15 Minuten
! erfahrener Betriebsarzt
Leistungstest
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E, D/DE sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen hinsichtlich der
- Reaktionsfähigkeit
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
erfüllen.
Dabei ist der Leistungstest (gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung) so angelegt, dass sie von gesunden Bewerbern ohne Vorbereitung erfolgreich absolviert werden kann.
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G-25-Untersuchung
Bei der G-25-Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung.
Die G-25 wird in der DGUV-Handlungsanleitung als eine ärztliche Untersuchung beschrieben, die auf eine körperliche Eignung des Mitarbeiters für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausgelegt ist. Die Bescheinigung der Eignungsuntersuchung (G-25) ist maximal 3 Jahre gültig.
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